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Todesfall - Was nun zu tun ist

Ist der Tod zu Hause eingetreten, sollten Sie zunächst einen Arzt verständigen. Ist Ihr Hausarzt nicht erreichbar, können Sie auch den Notarzt anrufen. Denn ohne eine ärztliche Bescheinigung darf die Überführung nicht stattfinden. Es ist möglich, eine(n) Verstorbene(n) bis zu 36 Stunden, also eineinhalb Tagen, zu Hause zu lassen. Danach muss die Überführung zum Friedhof oder zu einem Bestatter erfolgen.


Unabhängig von der Überführung ist in einer Frist von drei Werktagen die Beurkundung des Sterbefalls bei dem Standesamt Ihrer Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung zu veranlassen. Selbstverständlich kümmert sich der Bestatter um alle diese Dinge.

Bestattungsrecht ist Ländersache. In Rheinland-Pfalz sind zwei Fristen zu beachten. Eine Bestattung darf frühestens nach 2 Tagen und muss spätestens nach 7 Tagen erfolgen. Dies gilt gleichermaßen für Erd- und für Feuerbestattungen (Einäscherungen). Für die Beisetzung von Aschenurnen gelten diese Fristen aber nicht. Die Terminierung richtet sich, in Absprache mit Ihrem Pfarrer und der Friedhofsverwaltung, nach den Wünschen und Möglichkeiten der Angehörigen. Wochenenden sind in den allermeisten Gemeinden jedoch bestattungsfreie Tage.

Bei der Gestaltung der Abschiedsfeier oder bei der Formulierung von Todesanzeigen sollten die Angehörigen sich nicht scheuen, eigene Vorstellungen einzubringen. Musik, Blumen, Dekoration, Texte und auch Auswahl der Grabstätte sollten ganz auf Person, die beerdigt werden muss, abgestimmt sein. Der Bestatter ist Ihnen dabei gerne behilflich. Er kümmert sich auch um sämtliche formellen Erledigungen, also die Benachrichtigung von Behörden, Versicherungen, Krankenkassen, Rentenstellen, Versorgungsämtern, Amtsgerichten und anderer Stellen.

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