beraten - begleiten - bestatten
prolog | logo | todesfall | kostendeckung | bestattungsvorsorge | leistungen | "Alternative" Bestattungsformen | epilog

"Alternative" Beisetzungsformen ?!

Die Erwartungen, die eine solche Überschrift wecken kann, sind leider nur in sehr begrenztem Umfang zu erfüllen. Denn nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer und nach dem nach wie vor geltenden "Reichsfeuerbestattungsgesetz" von 1934 gilt in Deutschland ein sogenannter Beisetzungszwang. Das bedeutet, dass sowohl Särge als auch Urnen in einer Grabstätte beerdigt werden müssen. Eine evtl. Aufbewahrung zu Hause ist nicht zulässig, es sei denn, man besitzt einen regelrechten privaten Friedhof. Bei Erdbestattungen ist dies sicherlich nachvollziehbar, doch bei Urnenbeisetzung führt es häufig zu Enttäuschungen. Auch die Verstreuung von Aschenresten ist in Deutschland nicht erlaubt.
Zumindest in Nordrhein-Westfalen ist seit der Novellierung des dortigen Bestattungsgesetzes im Jahre 2003 eine Beisetzung von Urnen außerhalb der Friedhöfe denkbar, z.B. in sogenannten "Friedwäldern". Dabei werden die Aschenreste zu Füßen eines Baumes beigesetzt. Andere Bundesländer lassen solche "Baumbestattungen" mittlerweile ebenfalls zu.

Im Gegensatz zu den deutschen Gesetzen ist eine Aschenverstreuung im benachbarten Ausland möglich, sei es in den Niederlanden, in Frankreich, Luxemburg usw. Auch eine Mitnahme der Urne nach Hause ist z. B. in Großbritannien möglich.
Daher sind die alternativen Beisetzungsformen in der Regel auf die Beisetzung außerhalb Deutschlands begrenzt.

Eine gewisse Ausnahme von dem "klassischen" Beisetzungszwang bildet die Seebestattung. Sie ist nur nach vorheriger Feuerbestattung möglich. Die Aschenreste werden in eine Überurne gefüllt, die sich im Laufe weniger Tage in der Meeresströmung auflöst. Die Seebestattung ist in Binnengewässern nicht erlaubt (also Rhein oder Bodensee usw.), jedoch auf allen Meeren der Welt. Die Angehörigen und Freunde können auf Wunsch an der Seebestattung der Urne teilnehmen.

Die Beisetzung oder Verstreuung ist im Prinzip weltweit möglich. Besondere Wünsche können mit gewissem Zeitaufwand meist erfüllt werden. Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Beisetzung in Alaska, eine Verstreuung über dem Great Barrier Reef, dem Regenwald oder der Wüste von Australien handelt. Auch rituelle Vorgaben wie eine Verstreuung im Ganges o.ä. sind erfüllbar. Es ist jedoch immer erforderlich, dem Krematorium einen Nachweis über die Beisetzung bzw. Verstreuung zu erbringen, damit dem geltenden Recht in Deutschland Genüge getan wird. Dies ist problematischer als die Organisation der übrigen Fragen.
Seit einiger Zeit sind Weltraumbestattungen in aller Munde. Es wird jedoch nicht die gesamte Aschenkapsel, sondern nur ein etwa Lippenstiftgroßes Gefäß in die Umlaufbahn gebracht. Die restliche Asche muss gemäß geltendem Recht beigesetzt werden. Es ist derzeit nicht möglich, die Kosten für eine solche Weltraumbestattung zu beziffern. Sie wurde jedoch schon praktiziert (z.B. mit Gene Roddenberry, dem Schöpfer von StarTrek).
Ein Krematorium in Deutschland bot den besonderen Service, vor der Versiegelung der Aschenkapsel etwas Asche in ein Amulett zu füllen, um den Angehörigen ein ganz besonderes Andenken zu ermöglichen.

Eine außergewöhnliche Auffassung sei an dieser Stelle nicht vorenthalten: In den USA sind die "Cryonics" der Überzeugung, dass es der Medizin eines Tages gelingen werde, Tote wieder zum Leben zu erwecken. Die Anhänger dieser Geisteshaltung lassen ihren Leichnam daher in flüssigem Stickstoff einfrieren und lagern.

In der Realität beschränken sich unsere Alternativen der Beisetzungsformen in aller Regel auf die Auswahl einer anonymen Grabstätte., meist nach vorangegangener Feuerbestattung. Die anonyme Grabstätte erfordert keinen Pflegeaufwand; deshalb entscheiden sich gerade ältere oder allein stehende Menschen dafür. Doch haben ein überlebender Ehegatte oder auswärts wohnende Kinder und Verwandte damit keine Gelegenheit mehr, eine Grabstätte aufzusuchen, um hier ihre Trauer fest machen zu können. Das gilt ebenso für Seebestattung und Aschenverstreuung.
Deshalb ist auf dem Koblenzer Hauptfriedhof ein Gräberfeld geschaffen worden, das ähnlich dem anonymen Feld keine Grabpflege erfordert, jedoch mit einem Namensstein für den/die einzelne(n) Verstorbene(n) versehen wird.
Gleiches gilt für die Beisetzung in Friedwäldern oder Ruheforsten. Der Wille der Person, die zu beerdigen ist, ist immer ausschlaggebend. Doch sollte darüber nachgedacht werden, wie sich die Situation für die Angehörigen darstellt.
Denn der Mensch steht im Mittelpunkt.

kontakt | Datenschutzerklärung und Impressum | links