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Kostendeckung

Mit einer Bestattung sind oft erhebliche Kosten verbunden. Ausgehend von der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Koblenz sind für eine Erdbestattung in einem sogenannten "Reihengrab", d.h. für nur eine Person allein über EUR 1500,00 an Nutzungsrecht für 20 Jahre, Grabherrichtung und Friedhofskapellennutzung zu zahlen.

Rechnet man die Preise einer Anzeige in der Zeitung, für Blumen und Kränze, für Sarg und Beerdigung hinzu, gelangt man leicht zu einer Größenordnung von EUR 3.500,00 und mehr. Wahlgräber, d. h. Grabstätten, in denen z.B. 2 Särge und bis zu 4 Urnen beigesetzt werden können, verursachen sogar Friedhofsgebühren in Höhe von über EUR 3.000,00. In einem solchen Fall überschreitet der Endbetrag leicht die EUR 5.000,00-Grenze. Reine Urnengräber sind bei den Friedhofsgebühren die deutlich günstigere Alternative.

Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten, Zuschüsse für eine Beerdigung zu erhalten. Gesetzliche Krankenkassen zahlen kein Sterbegeld. Private Krankversicherungen zahlen bei einem Sterbefall nur dann, wenn ein entsprechender Tarif abgeschlossen war. Außer Tarifen in den Krankenversicherungen gibt es reine Sterbegeldversicherungen. Manche Versicherungsgesellschaften nehmen Personen bis zum 80. Lebensjahr auf. Oftmals bestehen alte Versicherungsverträge, für die gar keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen. Trotzdem wird die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der Überschussanteile ausbezahlt. Bestattungskosten sind darüber hinaus zu einem gewissen Teil beihilfefähig. Die Pensionsbehörde bezuschusst die "notwendigen" Bestattungskosten in einem nicht unerheblichen Maße. Außerdem erhalten der Ehegatte eines/r Verstorbenen weiterhin Renten- und Pensionsbezüge in voller Höhe (Renten werden 3 Monate in voller Höhe weiterbezahlt, Pensionen im Regelfall 2 Monate). Danach erst werden die Zahlungen auf Witwen-/Witwerbezüge herabgesetzt.

Personen, die vom Sozialamt unterstützt worden sind, z.B. bei der Unterbringung in Alten- und Pflegeheimen, stand ein sogenannter "Taschengeld"-Freibetrag in Höhe von EUR 2.600,00 zu. Damit kann zwar keine Erdbestattung mehr finanziert werden, jedoch ist eine Feuerbestattung mit angemessener Verabschiedung der Urne und Beisetzung in einem Rasengrab mit Namensplatte auf jeden Fall möglich. Bei dieser Grabwahl würden keine Grabpflege und auch kein Grabstein mehr erforderlich sein. Personen, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen, können bei dem Sozialamt ihrer Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung einen Antrag auf Übernahme dieser Kosten stellen. Allerdings werden die wirtschaftlichen Verhältnisse umfassend geprüft. Übernimmt das Sozialamt die Kosten für eine Beerdigung, so legt es auch dem Leistungsumfang fest. Zusätzlich gewünschte Leistungen (z.B. Todesanzeige oder Blumen) müssen dann aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Schließlich ist die Übernahme von Bestattungskosten durch das Ordnungsamt der Stadt- oder Verbandgemeindeverwaltung möglich, aber nur dann, wenn es überhaupt keine Personen gibt, die sich um die Beerdigung kümmern.

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